"Jeder politisch unabhängige und konfessionell neutrale Verein gemäss ZGB Art. 60ff und jede ähnliche Organisation kann Mitglied der IGBV werden. Voraussetzung ist, dass dieser Verein bzw. diese Organisation durch die Tätigkeit mit Bülach verbunden ist und keinen kommerziellen Zweck verfolgt. Die Autonomie des Vereins bzw. der Organisation bleibt gewahrt. "
Präsident / Präsidentin (oder Kontaktperson bzw. Kontaktadresse)
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